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07.01.2024

Merle-Faktor beim Hund

Die Merle-Farbe ist heutzutage eine Fellzeichnung, die sehr gerne gesehen wird. Doch was steckt wirklich dahinter?
Merle-Faktor beim Hund

Inhaltsverzeichnis:

Strahlend blaue Augen und ausgefallene Musterung im Fell

Sie sind schnell, klug und witzig – Der Australian Shepherd ist eine allseits bekannte und momentan eine der beliebtesten Hunderassen in Deutschland. Sie sind treue Begleiter beim Sport, bei Wandertouren und natürlich als Hütehunde ideal geeignet. Die Fédération Cynologique Internationale (FCI) hat in den Rassestandards für diese schönen Hunde folgende Farben festgelegt: Blue Merle, Red Merle, Schwarz und Rot, wobei weiße und kupferfarbene Abzeichen erlaubt sind.

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Was ist der Merle-Faktor genau?

Mit dem Ausdruck Merle-Faktor bezeichnet man eine Mutation auf dem Chromosom 10 des Hundes. Auf diesem Chromosom liegt das SILV-Gen, auch Silver Locus genannt. Die Vererbung des Gendefekts geschieht, indem ein kleines Stück DNA, das eigentlich nicht an diesen Ort im Genom gehört, in den Silver Locus eingebaut wird. Diese sogenannte SINE (short interspersed nuclear element) – Insertion enthält ein mehr oder minder langes DNA Stück, das nur aus einem DNA Baustein (Base Thymin) besteht. Je länger dieses spezielle Stück DNA ist, desto stärker ist die Merle-Färbung ausgeprägt.

Der Defekt im SILV-Gen beeinflusst das Pigment Eumelanin, das zusammen mit Phäomelanin für die Fellfarbe verantwortlich ist. Eumelanin sorgt für die schwarze und braune Fell- und Augenfarbe. Wird die Ausprägung von Eumelanin im Körper des Hundes gestört, können sich in verschiedenen Regionen des Tieres keine dunklen Pigmente bilden und das Fell wird hell. So entsteht die heiß geliebte Scheckung im Merle-Fell. Die Bezeichnung ist vermutlich eine Ableitung des Wortes „marbled“ aus dem Englischen und bedeutet „marmoriert“. Phäomelanin wird von diesem Gendefekt nicht berührt. Dieses Pigment bewirkt eine rötlich-braune Fellfarbe, wodurch Areale, deren Farbe von Phäomelanin bestimmt wird, durchgängig rotbraun gefärbt sind.

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Die gesundheitlichen Risiken beim Merle-Faktor - mögliche Krankheiten

Die große Gefahr des Gens offenbart sich, wenn ein Jungtier zur Welt kommt, das den Faktor reinerbig trägt. Verschiedene Augenkrankheiten wie Spaltbildungen der Augenhäute (Kolobome), stark verkleinerte Augen (Mikrophthalmie) oder entrundete Pupillen (Dyskorie) sind die Folge. Daraus resultiert, dass die Welpen taub und/oder blind zur Welt kommen können. In verschiedenen Fällen traten neben den sehr häufigen Augenfehlbildungen auch Deformationen des Skeletts oder der Geschlechtsorgane und sogar des Herzens auf.

Diverse Studien haben eine Faustregel erstellt, wie man einen Merle-Schecken identifizieren kann: Sobald mehr als 50% des Fells weiß gefärbt ist, trägt der Hund das defekte Gen in der Regel reinerbig. Aber wie das in der Natur meist so ist, kann man sich natürlich nicht zu 100% auf solche Regeln verlassen. Es gibt auch „versteckte Merles“. Um die genaue "genetische" Situation des Vierbeiners zu verstehen, ist ein DNA-Test notwendig. 

Einige der Hunde mit Färbung haben mit Gleichgewichtsstörungen zu kämpfen, was sich vor allem beim Schwimmen äußert. Dieses Problem ist darauf zurückzuführen, dass im Innenohr, welches für den Gleichgewichtssinn zuständig ist, Melanozyten zu finden sind. Diese Zellen sind stark pigmentiert und werden so durch den Gendefekt verändert. In Tests bezüglich der Hörfähigkeit der Merle-Tiere kam es zu einem auffälligen Ergebnis: 37% der augenscheinlich gesunden Schecken leiden unter Störungen der Hörleistung. 

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Wie gefährlich ist der Defekt für die Gesundheit?

Grundsätzlich kann ein Merle-Schecke ein ganz normales Leben führen. Fakt ist allerdings, dass die Gefahr einer Erkrankung besteht und nicht einfach so ignoriert werden sollte, weshalb Züchter angehalten sind, sich über den Gendefekt zu informieren und ihre Tiere auf den M-Lokus testen zu lassen, um eine gesunde Nachzucht ermöglichen zu können. 

Was sagt das Tierschutzgesetz zum Merle-Faktor?

In §11b Absatz 1 des Tierschutzgesetzes ist es „verboten, Wirbeltiere zu züchten […] soweit […] züchterische Erkenntnisse […] erwarten lassen, dass als Folge der Zucht […] bei der Nachzucht […] erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten“. Diese Bedingungen sind beim Merle-Faktor gegeben, zumindest wenn ein reinerbiger entsteht, der mit einer Wahrscheinlichkeit von 50-100% behindert zur Welt kommen wird. Deshalb ist die Zucht mit Merle-Schecken durch das Tierschutzgesetz verboten.

Unter dieses Verbot fällt allerdings nicht, einen mischerbigen Merle-Tiger mit einem Hund ohne den Defekt zu kreuzen. Deshalb wird die Zucht von Merle-Schecken auf diese Weise weiterhin von diversen Zuchtverbänden durchgeführt und erlaubt. Schaut man allerdings in das sogenannte Qualzuchtgutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, sieht die Welt ganz anders aus. In diesem Gutachten spricht das Ministerium eine Empfehlung aus, wie der §11 des Tierschutzgesetzes interpretiert werden sollte und welche Verbote daraus entstehen sollten.

Dabei werden verschiedene Erbkrankheiten des Hundes besprochen, darunter auch das „Merlesyndrom“. In dem Gutachten spricht sich das BMEL ganz offensichtlich gegen eine generelle Zucht mit Merle-Tigern aus, da auch bei mischerbigen Trägern gesundheitliche Risiken erwartet werden müssen. Diese Aussage ist zwar mehr als Empfehlung als als Anordnung zu sehen, dennoch sollte diesem Gutachten nicht unterschätzt werden. 

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